Hochzeitsfotograf Familienfotograf Köln, Bonn, Düsseldorf Irina Maier AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin Irina Maier, Anna-Käsler-Str. 32, 42799 Leichlingen (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen sowie für jegliches dem Kunden überlassenen Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

~ Der Kunde darf das Material für Familie und Freunde vervielfältigen, ausdrucken und kopieren
~ Der Kunde darf das Material im Internet auf seinen persönlichen, nicht- kommerziellen Seiten veröffentlichen, vorausgesetzt der Fotograf wird zu jeder Zeit als Urheber des Materials genannt: ©Irina Maier / www.irinamaierfoto.de

Der Fotograf behält sich das Recht vor, gegen jede Verformung, Verfälschung und Änderung an dem produzierten Material vorzugehen, da dies dem Ruf des Fotografen schaden wird oder kann.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotograf.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Der Fotograf behält sich vor die Aufnahmen für eigene Zwecke auf der Homepage zu veröffentlichen. Ein Verzicht auf dieses Recht bedarf der Schriftform.
7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Dies hat bei Veröffentlichung im Internet mit gleichzeitiger Linksetzung auf die Homepage des Fotografen zu erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Die Negative (Roh-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

III. Gewährleistung, Haftung und Gefahrtragung

1. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotograf eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen.
2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Irina Maier ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschaden ausgeschlossen. Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderung bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen.

IV. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V. Produktionsaufträge

1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.
4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei journalistischen Veröffentlichungen ist bei einem unterlassenem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei berechtigter Nutzung (mit Zustimmung des Fotografen) aber mit falschem Urheberhinweis veröffentlichtes Bildmaterial, also bei Veröffentlichung eines Fotos des Fotografen unter dem Namen eines anderen Fotografen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu Zahlen.

VII. Ergänzende Sonderbestimmungen

1. Kann ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Fotograf zu vertreten sind, nicht ausgeführt werden, so kann der Fotograf – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen.
Wird ein angefangener Auftrag aus von dem Fotograf nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht dem Fotograf das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von dem Fotograf begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
2. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden gilt: Der Fotograf überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben sein Eigentum.
3. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

VII. Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Informationen zur Datenverarbeitung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Gem. EU DS-GVO und BDSG.neu). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Nachfolgende Rechte können Sie uns gegenüber hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten geltend machen

Sie haben:

– das Recht auf Auskunft
– das Recht auf Berichtigung und Löschung
– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
– das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
– das Recht auf Datenübertragbarkeit
– das Recht sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren

Widerruf oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung

Eine zuvor erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns können Sie jederzeit widerrufen. Daraufhin erlöscht unsere Zulässigkeit zur Datenverarbeitung Ihnen gegenüber augenblicklich.
Hinsichtlich unser Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie außerdem, soweit diese Verarbeitung auf Grundlage einer Interessensabwägung erfolgt, jederzeit Widerspruch dagegen einlegen. Auch gegen unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken, wie z.B. einer Veröffentlichung Ihrer Fotos oder der Weitergabe aus Vermarktungsgründen, können Sie ebenfalls jederzeit widersprechen.

Dafür bitten wir Sie die Gründe darzulegen, die Sie zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns veranlasst.

Sofern Ihr Widerspruch auf einer aktuellen Rechtsgrundlage beruht, werden wir Ihre personenbezogenen Daten entweder nicht weiterverarbeiten, die weitere Datenverarbeitung anpassen oder Ihre Daten gemäß der Datenschutzgesetzverordnung löschen.

Bei fehlender Rechtsgrundlage werden wir hingegen zwingende Gründe anführen, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten weiter verarbeiten.
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VIII. Schlußbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.